Die aktuelle Formulierung entspricht nicht dem BGB, obwohl darauf verwiesen wird (Scan durch eine E-Mail erfüllt nicht das Schriftformerfordernis).
Um dies zu verhindern und möglichen Anpassungen bspw. des Schriftformerfordernisses, die die neue Koalition diskutiert, vorweg zu kommen, dient dieser ÄA.
Kommentare
Daniel Rockel: