Antrag: | Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ |
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Antragsteller*in: | DV Berlin, KLJB, Kolpingjugend (dort beschlossen am: 10.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Gestern, 01:35 |
Ä4 zu A8: Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ
Antragstext
Von Zeile 19 bis 34 löschen:
Daher sieht die BDKJ-Hauptversammlung die Diözesen sowie die Deutsche Bischofskonferenz in der Pflicht, die möglichst unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ zu finanzieren. Die BDKJ-Hauptversammlung kritisiert scharf, dass die Deutsche Bischofskonferenz bisher nicht bereit ist, einen Teil des finanziellen Aufwands zu tragen, obwohl die Jugendverbände und der BDKJ sämtlichen Bedingungen der Deutschen Bischofskonferenz nachgekommen sind und den Mehrwert eines Forschungsprojektes des BDKJ mit einer Vorstudie sowie der Vorlage eines exemplarischen Forschungsdesigns genügend nachgewiesen haben. Seit über drei Jahren bemüht sich der BDKJ-Bundesvorstand in verschiedenen Gesprächen um eine (Teil-)Finanzierung seitens der Bischofskonferenz und hat bereits mehrere Anträge gestellt, auf die es keine offizielle Zu- oder Absage gab. Stattdessen werden die Jugendverbände und der BDKJ mit teils sinnlosen Auflagen hingehalten und der Start einer Aufarbeitung wird weiter verzögert. Die BDKJ-Hauptversammlung ist irritiert und verärgert über dieses Vorgehen der Deutschen Bischofskonferenz.
Von Zeile 46 bis 47:
- der Veröffentlichung einer Pressemitteilung zum Start des Forschungsprojektes
.
Es braucht kirchliche Mittel für die Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt!
Die Jugendverbände haben Anteil an der Sendung der Kirche, sind Teil der Kirche und wirken somit in Strukturen und Systemen, die sexualisierte Gewalt (systematisch) massiv begünstigt haben und begünstigen. Aus diesem Grund haben wir uns bereits 2020 auf de Weg gemacht, unserer Verantwortung gerecht zu werden. Eine wissenschaftliche Vorstudie hat bestätigt: In bisherigen Aufarbeitungsstudien ist verbandliche Kinder- und Jugendarbeit als Tatkontext kaum bis gar nicht berücksichtigt.
Die BDKJ-Hauptversammlung sieht als Teil der Kirche den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in der Pflicht, die möglichst unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, die auf Bundesebene zentral für die Jugendverbände und Strukturen durchgeführt wird, zu finanzieren.
Die BDKJ-Hauptversammlung kritisiert scharf, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bisher nicht bereit ist, zumindest einen Teil des finanziellen Aufwands zu tragen, obwohl die Jugendverbände und der BDKJ sämtlichen Bedingungen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) nachgekommen sind und den Mehrwert eines Forschungsprojektes des BDKJ mit einer Vorstudie sowie der Vorlage eines exemplarischen Forschungsdesigns nachgewiesen haben. Für die Jugendverbände, BDKJ-Diözesanverbände und den BDJK-Bundesstelle e.V. bedeutet das Bereitstellen der notwendigen Mittel nun, dass die wertvolle Arbeit der Jugendverbände nicht in vollem Umfang geleistet werden kann.
Seit über drei Jahren bemüht sich der BDKJ-Bundesvorstand in verschiedenen Gespräche um eine (Teil-)Finanzierung seitens des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) und hat bereits mehrere Anträge gestellt, auf die es keine offizielle Zu- oder Absage gab. Stattdessen werden die Jugendverbände und der BDKJ mit teils sinnlosen und konstenintensiven Auflagen sowie verzögerten Gesprächsterminen hingehalten und der Start einer Aufarbeitung wird weiter verzögert. Weiterhin muss die BDKJ-Hauptversammlung feststellen, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) das Anliegen bisher nicht mit den Bischöfen beraten hat, obwohl die zuständigen Bischöfe durch den BDKJ von Beginn an eingebunden wurden. Die BDKJ-Hauptversammlung ist irritiert und verärgert über dieses Vorgehen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD). Der BDKJ strebt eine offene und verlässliche Zusammenarbeit mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) an, sieht aber in dieser Sachfrage zurzeit das Vertrauensverhältnis als gestört.
Die BDKJ-Hauptversammlung erwartet vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD):
- eine verbindliche Zusage der Bereitstellung von Mitteln aus der Umwidmung der VDD-Projektmittel für 3 Jahre in Höhe von 150.000€.
- eine offizielle Zu- oder Absage auf die Anträge des BDKJ-Bundesvorstands.
- die Aufnahme einer intensiven, verbindlichen und offenen Kommunikation mit dem BDKJ-Bundesvorstand.
- die Bereitstellung von weiteren Finanzmitteln mit dem Kriterium der Förderung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Jugend(verbands)arbeit aus der Verpflichtung als Täterorganisation heraus.
Von Zeile 19 bis 34 löschen:
Daher sieht die BDKJ-Hauptversammlung die Diözesen sowie die Deutsche Bischofskonferenz in der Pflicht, die möglichst unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ zu finanzieren. Die BDKJ-Hauptversammlung kritisiert scharf, dass die Deutsche Bischofskonferenz bisher nicht bereit ist, einen Teil des finanziellen Aufwands zu tragen, obwohl die Jugendverbände und der BDKJ sämtlichen Bedingungen der Deutschen Bischofskonferenz nachgekommen sind und den Mehrwert eines Forschungsprojektes des BDKJ mit einer Vorstudie sowie der Vorlage eines exemplarischen Forschungsdesigns genügend nachgewiesen haben. Seit über drei Jahren bemüht sich der BDKJ-Bundesvorstand in verschiedenen Gesprächen um eine (Teil-)Finanzierung seitens der Bischofskonferenz und hat bereits mehrere Anträge gestellt, auf die es keine offizielle Zu- oder Absage gab. Stattdessen werden die Jugendverbände und der BDKJ mit teils sinnlosen Auflagen hingehalten und der Start einer Aufarbeitung wird weiter verzögert. Die BDKJ-Hauptversammlung ist irritiert und verärgert über dieses Vorgehen der Deutschen Bischofskonferenz.
Von Zeile 46 bis 47:
- der Veröffentlichung einer Pressemitteilung zum Start des Forschungsprojektes
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Es braucht kirchliche Mittel für die Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt!
Die Jugendverbände haben Anteil an der Sendung der Kirche, sind Teil der Kirche und wirken somit in Strukturen und Systemen, die sexualisierte Gewalt (systematisch) massiv begünstigt haben und begünstigen. Aus diesem Grund haben wir uns bereits 2020 auf de Weg gemacht, unserer Verantwortung gerecht zu werden. Eine wissenschaftliche Vorstudie hat bestätigt: In bisherigen Aufarbeitungsstudien ist verbandliche Kinder- und Jugendarbeit als Tatkontext kaum bis gar nicht berücksichtigt.
Die BDKJ-Hauptversammlung sieht als Teil der Kirche den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in der Pflicht, die möglichst unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, die auf Bundesebene zentral für die Jugendverbände und Strukturen durchgeführt wird, zu finanzieren.
Die BDKJ-Hauptversammlung kritisiert scharf, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) bisher nicht bereit ist, zumindest einen Teil des finanziellen Aufwands zu tragen, obwohl die Jugendverbände und der BDKJ sämtlichen Bedingungen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) nachgekommen sind und den Mehrwert eines Forschungsprojektes des BDKJ mit einer Vorstudie sowie der Vorlage eines exemplarischen Forschungsdesigns nachgewiesen haben. Für die Jugendverbände, BDKJ-Diözesanverbände und den BDJK-Bundesstelle e.V. bedeutet das Bereitstellen der notwendigen Mittel nun, dass die wertvolle Arbeit der Jugendverbände nicht in vollem Umfang geleistet werden kann.
Seit über drei Jahren bemüht sich der BDKJ-Bundesvorstand in verschiedenen Gespräche um eine (Teil-)Finanzierung seitens des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) und hat bereits mehrere Anträge gestellt, auf die es keine offizielle Zu- oder Absage gab. Stattdessen werden die Jugendverbände und der BDKJ mit teils sinnlosen und konstenintensiven Auflagen sowie verzögerten Gesprächsterminen hingehalten und der Start einer Aufarbeitung wird weiter verzögert. Weiterhin muss die BDKJ-Hauptversammlung feststellen, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) das Anliegen bisher nicht mit den Bischöfen beraten hat, obwohl die zuständigen Bischöfe durch den BDKJ von Beginn an eingebunden wurden. Die BDKJ-Hauptversammlung ist irritiert und verärgert über dieses Vorgehen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD). Der BDKJ strebt eine offene und verlässliche Zusammenarbeit mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) an, sieht aber in dieser Sachfrage zurzeit das Vertrauensverhältnis als gestört.
Die BDKJ-Hauptversammlung erwartet vom Verband der Diözesen Deutschlands (VDD):
- eine verbindliche Zusage der Bereitstellung von Mitteln aus der Umwidmung der VDD-Projektmittel für 3 Jahre in Höhe von 150.000€.
- eine offizielle Zu- oder Absage auf die Anträge des BDKJ-Bundesvorstands.
- die Aufnahme einer intensiven, verbindlichen und offenen Kommunikation mit dem BDKJ-Bundesvorstand.
- die Bereitstellung von weiteren Finanzmitteln mit dem Kriterium der Förderung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Jugend(verbands)arbeit aus der Verpflichtung als Täterorganisation heraus.
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