Änderungen von A15 zu A15
Ursprüngliche Version: | A15 (Version 1) |
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Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
Eingereicht: | 22.03.2025, 12:10 |
Neue Version: | A15 (Version 3) |
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Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 10.05.2025, 18:06 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 3 bis 4 einfügen:
Die Geschäftsordnung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) wird wie folgt geändert.
Der Beschluss "Änderung der Bundesordnung und Geschäftsordnung: vertretungsregelung für die Bundeskonferenz der Diözesanverbände" der Hauptversammlung 2025 wird redaktionell in den untenstehenden Text der Geschäftsordnung integriert.
Von Zeile 116 bis 118 einfügen:
- Entscheidung über eine oder mehreren Personen - Kandidat*innen für ein Gremium oder eine Delegation - durch Abgabe der Stimme der stimmberechtigten Mitglieder eines Gremiums.
Von Zeile 132 bis 135 löschen:
- Änderungsantrag: Ein Änderungsantrag ist ein Antrag zur Änderung des Wortlautes eines Sachantrags.
Er bezieht sich ausschließlich auf inhaltliche, textliche Änderungen eines Sachantrags.Ein Änderungsantrag kann sich auf einzelne Passagen oder den gesamten
- Änderungsantrag: Ein Änderungsantrag ist ein Antrag zur Änderung des Wortlautes eines Sachantrags.
Von Zeile 181 bis 182:
- Gegen ein Protokoll kann innerhalb von drei Wochen Einspruch erhoben werden.
- Für einen Einspruch gegen ein Protokoll gilt eine Frist von drei Wochen.
In Zeile 206 einfügen:
- Antrag auf Beschränkung der Redezeit
Von Zeile 216 bis 218 löschen:
Antrag auf Wahl aller zu besetzende Positionen unter allen Kandidat*innen en bloc, sofern die Anzahl der Kandidat*innen die Anzahl der zu besetzenden Plätze nicht überschreitet.
Von Zeile 223 bis 225:
- Antrag zur Geschäftsordnung auf Wiederholung der Abstimmung oder Wahl (Absatz 3
litBuchst. j), auf Neuauszählung bei geheimer Abstimmung (Absatz 3 lit. k), auf namentliche Abstimmung (Absatz 3 lit. o) und auf geheime
Von Zeile 227 bis 230:
- Geschäftsordnungsantrags als angenommen und eine Abstimmung darüber findet nicht statt. Der Geschäftsordnungsantrag auf geheime Abstimmung geht dem Geschäftsordnungsantrag auf namentliche Abstimmung immer vor. Ein Antrag zur Geschäftsordnung auf offene Wahl (Absatz 3 lit. q) und Wahl en bloc (Absatz 3 lit. r) ist nur angenommen, wenn
keinkeine Gegenrede durch ein stimmberechtigtes Mitglieddagegen stimmterfolgt.
Von Zeile 235 bis 237:
Ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Feststellung der Beschlussfähigkeit (Absatz 3 lit. l), Hinweis zur Geschäftsordnung (Absatz 3 lit. m)Hinweise zur Geschäftsordnung (Absatz 3 lit. m) können nach dem Stellen eines anderen Geschäftsordnungsantrags und vor der Abstimmung über diesen gestellt werden. Ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Feststellung der Beschlussfähigkeit (Absatz 3 lit. l) und Antrag auf geschlechtsgetrennte Abstimmung nach männlich, weiblich, divers
Von Zeile 251 bis 253:
- jeweiligen Gremiums versandt wurden. Für die Hauptversammlung gelten Informationen an die Vertreter*innen der Jugend- und Diözesanverbände, der BDKJ Landesarbeitsgemeinschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej) als zugegangen, wenn sie an die jeweiligen Leitungen
der Jugendverbände und Diözesanverbändeversandt wurden.
Von Zeile 278 bis 280 einfügen:
- Jugendverbände und die Bundeskonferenz der Diözesanverbände einzelfallbezogen durch die jeweilige vorherige Bundesfrauenkonferenz bzw. Bundeskonferenz oder das jeweilige Präsidium
Von Zeile 332 bis 333 löschen:
[Leerzeichen]Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzung, insbesondere
Von Zeile 350 bis 351 löschen:
[Leerzeichen]Folgende Aufgaben der Sitzungsleitung können ganz oder teilweise an Moderator*innen abgegeben werden.:
Von Zeile 356 bis 357:
[Leerzeichen]Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzung (Absatz 3 lit. q) in Absprache mit der Sitzungsleitung.
Von Zeile 375 bis 376:
für den Gegenstand der Wahlen der Tagesordnung warwahr. Die Sitzungsleitung sowie übrigen Aufgaben verbleiben während der Wahlen beim Bundesvorstand bzw. den
Von Zeile 385 bis 387 einfügen:
- Dringlichkeitsanträge können durch Beschluss des jeweiligen Gremiums in die Tagesordnung aufgenommen werden. Beratungsgegenstände, mit Ausnahme von Wahlen, Beratungsgegenstände, mit Ausnahme von Wahlen, können per Antrag von der Tagesordnung abgesetzt werden.
Von Zeile 392 bis 394 löschen:
- Die Gremien sind beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder
persönlichanwesend ist. Als anwesend gilt, wer an einer Sitzung in Präsenz teilnimmt, im
Von Zeile 396 bis 400 löschen:
- Die zu Beginn der Sitzung festgestellte Beschlussfähigkeit ist gegeben, bis durch die Sitzungsleitung die Beschlussunfähigkeit festgestellt wird.
Die Sitzungsleitung kann die Sitzung für kurze Zeit unterbrechen, um die Feststellung der Beschlussunfähigkeit zu vermeiden. Dies gilt auch, wenn bereits ein Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit gestellt wurde.
Von Zeile 421 bis 423:
- mehrere Antragsteller*innen für einen Antrag, benennen diese zu Beginn der Beratung des Antrags
eine Ansprechperson,zwei Ansprechpersonen, die die Rechte der Antragsteller*innenwahrnimmtwahrnehmen.
Von Zeile 444 bis 446 löschen:
- Antragsteller*innen können ihren Antrag jederzeit verändern.
Eine erzwungene Änderung ihres Antragstextes durch Beschluss des Gremiums ist nicht zulässig.
Von Zeile 480 bis 485:
- Eine Wahl bezieht sich immer auf das Besetzen aller offenen Plätze eines Gremiums oder einer Delegation mit identischer Ausprägung und Zugangsvorrausetzung. Daraus ergibt sich für den Bundesvorstand je eine Wahl
pro
- pro offener
Position im Bundesvorstand,
- pro offener
- Geschlechterkategorie getrennt nach „Personen weiblichen oder diversen Geschlechts“ sowie „Personen männlichen oder diversen Geschlechts“,
Vertretung in einem Gremium getrennt nach „Jugendverbände“ sowie „Diözesanverbände“Position.
- Für Gremien und Delegationen ergibt sich eine Wahl je möglicher Kombination von Quotierungskriterien:
Nach Zeile 488 einfügen:
Beispielsweise:
- Für Gremien, die nach Geschlecht quotiert werden, ergeben sich zwei Wahlen. Jeweils eine für:
- "Personen weiblichen oder diversen Geschlechts"
- "Personen männlichen oder diversen Geschlechts"
- Für Gremien, die nach zwei Kriterien quotiert werden, ergeben sich vier Wahlen. Jeweils eine für:
- "Personen weiblichen oder diversen Geschlechts aus Jugendverbänden"
- "Personen männlichen oder diversen Geschlechts aus Jugendverbänden"
- "Personen weiblichen oder diversen Geschlechts aus Diözesanverbänden"
- "Personen männlichen oder diversen Geschlechts aus Diözesanverbänden"
In Zeile 503 einfügen:
- Bei Abwahlen entscheidet die Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder. Dabei wird die von der Bundesordnung vorgesehene Stimmenzahl zu Grund gelegt, unabhängig von der Wahrnehmung dieser Stimmen.
Von Zeile 529 bis 531 löschen:
- unmittelbar ein dritter Wahlgang mit reduzierter Kandidat*innenzahl gemäß Absatz 3 statt.
Auf dem Stimmzettel sind alle Namen in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen.
- unmittelbar ein dritter Wahlgang mit reduzierter Kandidat*innenzahl gemäß Absatz 3 statt.
Von Zeile 533 bis 536 löschen:
- erforderliche Mehrheit nicht, bleiben die jeweiligen Plätze unbesetzt
.
- erforderliche Mehrheit nicht, bleiben die jeweiligen Plätze unbesetzt
Die Wahl ist mit Annahme der Wahl durch die gewählten Personen beendet.
Von Zeile 538 bis 539 einfügen:
- Ein zweiter und dritter Wahlgang erfolgt nur, wenn im vorherigen Wahlgang noch nicht alle Ämter besetzt wurden und die Anzahl der Kandidat*innen größer war als die Anzahl der zu besetzenden
Von Zeile 566 bis 567 einfügen:
- die Unterrichtung des Vorstands des BDKJ-Bundesstelle e.V. über die Kandidat*innen,
Nach Zeile 577 einfügen:
- Eine Kandidatur für den Bundesvorstand ist nur auf eine zu besetzende Position möglich.
Nach Zeile 608 einfügen:
- Ergänzend zu § 2 Absatz 7 können für die Hauptversammlung auch von den Organen des Bundesverbandes, den Jugendverbänden, den Diözesanverbänden und den Ausschüssen Sachanträge und Änderungsanträge gestellt werden.
Von Zeile 665 bis 667 löschen:
- sich in Rechtsfragen zwischen Organen des BDKJ sowie seinen Jugendverbänden
,und Gliederungen keine Einigung erzielen lässt. Antragsberechtigt sind der Bundesvorstand, die Bundesleitungen bzw.
Von Zeile 672 bis 675 löschen:
- Streitbeteiligten und dem Bundesvorstand schriftlich mit Begründung bekannt zu geben
. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen ist und wenn der*die Vorsitzende oder seine*ihre Stellvertreter*in und vier weitere Mitglieder anwesend sind.
Von Zeile 700 bis 703:
- Satzungsausschusses in seiner nächsten Sitzung nach Übermittlung des Protokolls des Satzungsausschusses (unter Berücksichtigung der geltenden Einladungsfrist für diese Sitzung) über die Genehmigung der vorgelegten Satzungen. Trifft der Bundesvorstand in dieser Sitzung keinen
fristgerechtenBeschluss gilt die Empfehlung des Satzungsausschusses.
Von Zeile 719 bis 725:
- sind drei Personen männlichen oder diversen Geschlechts und drei Personen weiblichen oder diversen Geschlechts.
Die Mitglieder Bundesvorstandes sind geborene Mitglieder des Jugendhaus Düsseldorf e.V..
- Die Hauptversammlung wählt mindestens
- eine Person weiblichen oder diversen Geschlechts und
- eine Person männlichen oder diversen Geschlechts
- Die Mitglieder Bundesvorstandes sind geborene Mitglieder des Jugendhaus Düsseldorf e.V.. Die Hauptversammlung wählt je nach Besetzung des Bundesvorstands mindestens eine weitere Person als Mitglied des Jugendhaus Düsseldorf e.V. hinzu.
hinzu.
In Zeile 736:
[2] vgl. in Anlehnunung an § 126 BGB
Handlungsauftrag an
Keine Änderungen
Zeitrahmen
Keine Änderungen
Ressourcen
Keine Änderungen
Zuständigkeit
Keine Änderungen