| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.03.2026, 13:45 |
A17: Änderung der Geschäftsordnung: „Enthaltungsregelung bei Abstimmungen“
Antragstext
(1) Über Beschlussfassungen nach Bundesordnung und dieser Geschäftsordnung
hinaus kann die Sitzungsleitung oder können die Moderator*innen eine Abstimmung
veranlassen, soweit dies zum ordnungsgemäßen Verlauf der Sitzung erforderlich
ist.
(3) Abstimmungen können durch allgemeinen oder einzelfallbezogenen Beschluss des
Gremiums auch im Umlauf- oder Sternverfahren durchgeführt werden, dies gilt
nicht für die Hauptversammlung.
(4) Liegen alternative Anträge zur Abstimmung vor, ist über den weitestgehenden
Antrag zuerst abzustimmen. Im Streitfall stimmt das Gremium über die Reihenfolge
ab.
(5) Beschlüsse ̶w̶e̶r̶d̶e̶n̶ ̶m̶i̶t̶ ̶d̶e̶r̶ ̶M̶e̶h̶r̶h̶e̶i̶t̶ ̶d̶e̶r̶ ̶a̶b̶g̶e̶g̶e̶b̶e̶n̶e̶n̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶gelten als
gefasst, wenn bei einer Abstimmung die Anzahl der abgegebenen gültigen Ja-
Stimmen die der abgegebenen gültigen Nein-Stimmen überwiegt, soweit die
Bundesordnung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen. Die
abgegebenen Enthaltungen werden bei der Feststellung dieser Mehrheit nicht
berücksichtigt.
̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶t̶h̶a̶l̶t̶u̶n̶g̶e̶n̶ ̶u̶n̶d̶ ̶u̶n̶g̶ü̶l̶t̶i̶g̶e̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶ ̶g̶e̶l̶t̶e̶n̶ ̶a̶l̶s̶ ̶a̶b̶g̶e̶g̶e̶b̶e̶n̶.̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶g̶l̶e̶i̶c̶h̶h̶e̶i̶t̶ ̶-
g̶i̶l̶t̶ ̶a̶l̶s̶ ̶A̶b̶l̶e̶h̶n̶u̶n̶g̶.̶
(6) Bei geschlechtsgetrennten Abstimmungen muss die für die Abstimmung
erforderliche Mehrheit der gesamten Hauptversammlung erreicht werden. Zusätzlich
muss die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit bei mindestens zwei
Geschlechtern erreicht werden. Falls nicht bei allen Geschlechtern die für die
Abstimmung erforderliche Mehrheit erreicht wurde, muss auf Antrag die Debatte
erneut eröffnet und erneut abgestimmt werden.
(7) Bei Änderungen der Bundesordnung, des Grundsatzprogramms oder dieser
Geschäftsordnung ̶s̶o̶w̶i̶e̶ ̶b̶e̶i̶ ̶d̶e̶r̶ ̶A̶u̶f̶l̶ö̶s̶u̶n̶g̶ ̶d̶e̶s̶ ̶B̶D̶K̶J̶ entscheidet die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
gültigen Ja- & Nein-Stimmen. Die abgegebenen Enthaltungen werden bei der
Feststellung dieser Mehrheit nicht berücksichtigt.
Begründung
Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.
Bisher gab es viele Unzufriedenheiten bzgl. der Auswirkungen der Enthaltung auf die benötigten Mehrheiten für die Beschlussfassung, bspw. bei Enthaltungen von DPSG und PSG zu jugendpolitischen Anträgen. Dies liegt daran, dass Anträge zur Beschlussfassung aktuell mehr Ja-Stimmen als Nein- und Enthaltungen zusammen haben.
Da die aktuelle Enthaltungsreglung immer wieder zu Verwirrungen und Unzufriedenheiten geführt hat, schlagen wir eine Überarbeitung der Enthaltungsregelung bei Abstimmungen vor, sodass Enthaltungen sowie ungültige Stimmen für die Berechnung von Mehrheiten nicht berücksichtigt werden.
Damit orientieren wir uns auch an der aktuellen Rechtsprechung zu § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB.
Für die Auflösung des BDKJ soll weiterhin eine höhere Hürde notwendig bleiben.
Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.
