| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.03.2026, 13:10 |
A13: Änderung der Geschäftsordnung: “Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Schlichtungsausschuss”
Antragstext
(3) Der Schlichtungsausschuss besteht aus der*dem Vorsitzenden, der*dem
stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren fünf Mitgliedern,
die ̶m̶i̶n̶d̶e̶s̶t̶e̶n̶s̶ ̶2̶5̶ ̶J̶a̶h̶r̶e̶ ̶a̶l̶t̶ ̶s̶e̶i̶n̶ ̶m̶ü̶s̶s̶e̶n̶ ̶u̶n̶d̶ ̶von der Hauptversammlung mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt werden. Ihre Amtszeit
beträgt drei Jahre.
Begründung
Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.
Die Altersgrenze von derzeit 25 Jahren als Wahlvoraussetzung für den Schlichtungsausschuss hat keine inhaltliche Begründung. Daher wollen wir diese auch im Sinne unserer inhaltlichen Positionen im Bereich Jugendbeteiligung streichen.
Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.
