| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
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| Antragsteller*in: | DV Regensburg, DV Limburg, DV Eichstätt, KLJB, Sarah-Sophie Pohl, Johanna Ostermeier (dort beschlossen am: 10.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 10.03.2026, 10:46 |
A5: Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts
Antragstext
Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Hauptversammlung 2028 ein
Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch sowie vor
sexualisierter und geistiger Gewalt für den BDKJ zu erarbeiten und zur
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorzulegen. Das Schutzkonzept soll alles
umfassen, was Menschen verletzen kann. Es bezieht sich auf alle Aktivitäten und
Interaktionen auf Bundesebene. Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt.
Bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts sind geeignete Fachstellen sowie
Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände zu beteiligen. Dazu wird eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, die beratend zur Seite steht. Sie besteht aus zwei
Vertreter*innen der Diözesanverbände, zwei Vertreter*innen der Jugendverbände
und zwei Vertreter*innen der Ausschüsse. Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers
zu besetzen. Auf Fachkompetenz ist zu achten, eine abgeschlossene und aktuell
gültige Präventionsschulung ist verpflichtend. Die Arbeitsgruppe wird im
Hauptausschuss nach der Hauptversammlung gewählt. Zusätzlich werden
Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteur*innen im BDKJ geschaffen.
Das Schutzkonzept soll insbesondere enthalten:
eine Risiko- und Potentialanalyse der bestehenden Strukturen,
einen verbindlichen Verhaltenskodex,
besondere Regelungen für Veranstaltungen,
Regelungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende,
klare, transparente und niedrigschwellige Melde- und Beschwerdewege
(intern und extern),Regelungen zur Bestimmung und den Aufgaben von innerverbandlichen
Ansprechpersonen,Regelungen zum Umgang mit Verdachtsfällen,
Regelungen zur regelmäßigen Evaluation und Fortschreibung.
Insbesondere nach Veröffentlichung der Aufarbeitungsstudie des BDKJ
Bundesverbandes.
Hierfür kann auf das Schutzkonzept der Bundesstelle zurückgegriffen werden.
Bestehende Dokumente sollen anhand der Risiko- und Potentialanalyse angepasst
werden.
Die Meldewege sind so zu gestalten, dass sie:
unabhängig, vertraulich und bei Bedarf anonym nutzbar sind,
für alle Zielgruppen (insbesondere Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene) verständlich formuliert sind,sowohl digital als auch analog zugänglich sind,
klar zwischen Beratung, Beschwerde und offizieller Meldung
unterscheiden.
Die Informationen zum Schutzkonzept und zu den Meldewegen müssen
niedrigschwellig zugänglich sein.
Dazu gehören insbesondere:eine barrierearme Unterseite auf der Website, die leicht auffindbar
ist,die Veröffentlichung in jedem Unterlagenversand,
Aushänge bzw. Informationsmaterial bei Veranstaltungen,
regelmäßige Hinweise in Kommunikationskanälen (z.B. Newsletter,
Social Media).
Begründung
Der BDKJ versteht sich als demokratischer Jugendverband, als Werkstatt der Demokratie und als sicherer Ort für junge Menschen. Unsere Strukturen leben von Vertrauen, Engagement und Verantwortungsübernahme. Gerade weil wir in hierarchischen und verbandlichen Kontexten arbeiten, entstehen Machtgefälle – zwischen Haupt- und Ehrenamt, zwischen älteren und jüngeren Engagierten, zwischen Leitungsverantwortlichen und Mitgliedern.
Diese Machtgefälle können – auch unbeabsichtigt – zu Grenzverletzungen, geistigem oder strukturellem Machtmissbrauch führen. Zudem tragen wir Verantwortung, sexualisierte Gewalt wirksam zu verhindern und Betroffenen verlässliche, transparente Unterstützung zu ermöglichen.
Im Moment gibt es nur ein Schutzkonzept für die Bundesstelle. Niedrigschwellige Meldewege sind gerade nicht auffindbar und nur Ansprechpersonen aus der Bundesstelle benannt. Deshalb sehen wir es als zwingend notwendig, ein Schutzkonzept partizipativ zu erstellen, um den BDKJ zu einem sichereren Raum zu machen.
