| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Innovationsausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.03.2026, 15:14 |
A7: Kompetenzerweiterung und Anpassung von Arbeitsweisen von Ausschüssen
Antragstext
Der Innovationsausschuss soll sich mit der Ausrichtung und Arbeitsweise von
Ausschüssen auseinandersetzen. Dies beinhaltet eine Auseinandersetzung mit
folgende Themen und Fragestellungen:
- Sollen Ausschüsse zu Themen eigenständig sprechen und vertreten dürfen,
wenn es nicht gegen die Beschlüsse und das Grundsatzprogramm des BDKJ
spricht?
- Sollen Sprecher*innen eingeführt werden, (oder dürfen alle sich äußern?
Oder nur der Vorstand? Braucht es ein einheitliches Modell?) die das Recht
haben, sich nach außen hin öffentlich äußern zu dürfen, insbesondere wenn
tagespolitische Themen eine schnelle Positionierung erfordern.
- Soll sich damit auseinandergesetzt werden, wie eine funktionierende
Arbeitsweise funktionieren kann, wenn es keine*n Vorsitzende*n gibt?
- Soll ein Ausschuss von der Geschäftsordnung zur Arbeitsweise abweichen
können, wenn dies von den Ausschussmitgliedern einstimmig beschlossen
wird?
Begründung
Der Innovationsausschuss hat mit mehreren Ausschüssen Interviews geführt. Dabei ging es unter anderem um ihre Arbeitsweisen und um die Frage, welche Kompetenzen sie haben. In diesen Gesprächen wurden verschiedene Themen vereinzelt genannt, die im Antrag aufgegriffen werden.
Mögliche Veränderungen bei Arbeitsweisen und Kompetenzen hätten Auswirkungen auf Satzung und Geschäftsordnung. Deshalb legt der Antrag bewusst Leitfragen vor. Die Hauptversammlung soll damit eine grundsätzliche Orientierung geben, wie sie zu den einzelnen Punkten steht und in welche Richtung es gehen könnte.
Wird der Antrag beschlossen, erhält der Innovationsausschuss einen klaren Auftrag, sich mit den beschlossenen Fragen weitergehend zu befassen – sofern er weiterhin eingesetzt wird. Der Beschluss schafft damit Klarheit über Zielrichtung und Erwartung an die weitere Arbeit.
Darüber hinaus wird der Innovationsausschuss beauftragt, neue bzw. innovativere Arbeitsweisen zu entwickeln und auf Bundesebene zu erproben. Die Erprobungsphase soll bis 2030 laufen, um auch Zeit zu haben, unterschiedliche Modelle praktisch zu testen. Die gewonnenen Erfahrungen sollen bis 2030 ausgewertet und in den BDKJ zurückgespielt werden.
