| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | DiPA (dort beschlossen am: 11.03.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 12.03.2026, 11:20 |
A3: Verstetigung des Digitalpolitischen Ausschusses
Antragstext
Der Digitalpolitische Ausschuss (DiPA) wird über die Hauptversammlung 2026
hinaus verlängert und dauerhaft eingerichtet.
Es gelten die Bestimmungen von §16 der Geschäftsordnung, insbesondere mit Blick
auf die Anzahl der zu wählenden Personen (7) und die Dauer der Amtszeiten (2
Jahre).
Die regulären Amtszeiten der bislang gewählten Mitglieder werden weitergeführt,
sofern diese bereit sind, ihr Amt weiterzuführen. Auch die Co-Vorsitzenden des
Digitalpolitischen Ausschusses bleiben bis zur regulären Neuwahl im Amt.
Beratung der Organe des BDKJ-Bundesverbands in digitalpolitischen Fragen
sowie im Hinblick auf innerverbandliche Digitalisierungsprozesse,
Vernetzung von digitalpolitischen Akteur*innen innerhalb des BDKJ sowie
Pflege eines Netzwerks mit anderen (jugend-)politischen Akteur*innen und
Die Grundlage der Arbeit bilden die Beschluss der Hauptversammlung 2018
„Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen
Grundhaltungen“ (3.80) mit dem dazugehörigen Umsetzungspapier „Digitale
Perspektiven für den BDKJ-Bundesverband“ sowie der Beschluss des
Hauptausschusses „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen“ (3.97) vom
Februar 2024.
Auf dieser Grundlage wird der Digitalpolitische Ausschuss bis zur
Hauptversammlung 2027 insbesondere beauftragt, eine Vision zu entwickeln, wie
kindgerechte digitale Räume und vor allem soziale Medien aussehen können.
Außerdem begleitet er die Umsetzung des Beschlusses „Digitale
Teilhabegerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ“ des Hauptausschusses im
Februar 2026.
Begründung
Der Digitalpolitische Ausschuss wurde zur Hauptversammlung 2022 für eine Dauer von vier Jahren eingerichtet, um die digitalpolitische Arbeit des Bundesverbandes zu stärken und digitale Themen strategisch zu begleiten. In dieser Zeit konnte der Ausschuss ein eigenständiges Profil entwickeln und sich insbesondere mit Fragen der digitalen Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen auseinandersetzen.
Ein wichtiger Meilenstein dieser Arbeit war der Beschluss des Antrags „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen“ im Hauptausschuss 2024. Im Februar 2026 wurde ein weiterer Antrag zur digitalen Teilhabe im BDKJ-Hauptausschuss beschlossen, der konkrete Umsetzungen für digitale Teilhabegerechtigkeit im Bundesverband vorsieht. Damit hat der Ausschuss maßgeblich dazu beigetragen, digitale Themen stärker in der politischen Arbeit des Bundesverbandes zu verankern und konkrete Positionierungen zu entwickeln.
Zudem haben wir 2025 einen Antrag in die DBJR-Vollversammlung eingebracht und damit eine digitalpolitische Leerstelle in der dortigen Beschlusslage schließen können. Gleichzeitig zeigt sich darin auch unser besonderes Profil: Ein digitalpolitisches Gremium innerhalb der Jugendverbandslandschaft stellt derzeit ein Alleinstellungsmerkmal dar und unterstreicht unsere spezifische Expertise und Rolle in diesem Themenfeld.
Darüber hinaus ist es dem Digitalpolitischen Ausschuss gelungen, den BDKJ zunehmend als Akteur in der digitalpolitischen Landschaft sichtbar zu machen. Durch den Aufbau und die Pflege eines Netzwerks mit verschiedenen Akteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft und Digitalpolitik konnte der Verband als Gesprächspartner für Fragen digitaler Jugendpolitik etabliert werden. So waren wir in den letzten Jahren u. a. neben Brand New Bundestag als Inputgeber*innen bei einer Veranstaltung des Civic Data Lab, haben den BDKJ in verschiedenen Formaten der Mercator Stiftung vertreten, haben Kontakte auf der re:publica geknüpft und waren an Gesprächsrunden der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Altersbegrenzung von Social-Media beteiligt.
Neben der politischen Positionierungsarbeit engagiert sich der Ausschuss auch in der praktischen Gestaltung digitaler Themen im Verband. So wurden beispielsweise Aktionen und Impulse zur digitalen Reflexion im Verbandskontext entwickelt, zuletzt eine Social-Media-Aktion während der Fastenzeit. Gleichzeitig wird der Ausschuss zunehmend aus den Reihen der Verbände als Ansprechpartner für digitalpolitische Expertise angefragt.
Ein konkretes Ergebnis dieser Arbeit ist die Entwicklung eines Digitoolisierungsboards, das Verbänden helfen soll, geeignete Softwarelösungen für unterschiedliche Aufgaben besser einschätzen zu können. Dabei werden verschiedene Tools gesammelt, bewertet und Empfehlungen ausgesprochen, um die digitale Arbeit in den Verbänden zu unterstützen.
Darüber hinaus reagiert der Digitalpolitische Ausschuss auch auf aktuelle digitalpolitische Entwicklungen. So wurden beispielsweise Stellungnahmen zum Ausschluss junger Menschen aus sozialen Medien sowie zum Umgang mit personalisierter Werbung auf Plattformen wie Instagram und Facebook erarbeitet. Damit trägt der Ausschuss dazu bei, die Perspektiven junger Menschen in aktuelle digitalpolitische Debatten einzubringen.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass digitale Fragen sowohl für die politische Interessenvertretung als auch für die praktische Arbeit der Verbände zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig entwickeln sich digitale Technologien und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen kontinuierlich weiter. Um diese Entwicklungen weiterhin kritisch zu begleiten, jugendpolitische Perspektiven einzubringen und den Verband bei digitalen Fragestellungen zu unterstützen, ist eine Fortführung des Digitalpolitischen Ausschusses notwendig.
