| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand, Wahlausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.03.2026, 15:45 |
A10: Änderung der Geschäftsordnung: Besonderheiten Entwicklungspolitischer Ausschuss
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
In der Geschäftsordnung wird als neuer § 23 aufgenommen. Die Nummerierung des
nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend angepasst:
Begründung
Der Entwicklungspolitische Ausschuss wurde zuletzt durch die Hauptversammlung 2016 mit einer Besetzung von neun Personen eingesetzt[1] und wird als ständiger Ausschuss in der Bundesordnung aufgeführt (§16 Abs. 2 Nr. 5 Bundesordnung). Bei der Neufassung der Geschäftsordnung hat diese Besonderheit keine Berücksichtigung gefunden. Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit für die Wahlen und die Arbeit des Wahlausschusses soll diese Regelung in der Geschäftsordnung aufgenommen.
Handlungsauftrag an
kein weiterer Handlungsauftrag
Zeitrahmen
sofortige Erledigung
Ressourcen
kein weiterer Ressourceneinsatz
Zuständigkeit
Bundesvorstand
