Antrag: | Dringlichkeitsantrag: Verfassungsfeindlichkeit konsequent begegnen – Einheitliches Vorgehen gegen AfD-Mitglieder in den Strukturen des BDKJ |
---|---|
Antragsteller*in: | BDKJ DV Passau und Regensburg (dort beschlossen am: 10.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | Heute, 00:21 |
Ä4 zu DA2: Dringlichkeitsantrag: Verfassungsfeindlichkeit konsequent begegnen – Einheitliches Vorgehen gegen AfD-Mitglieder in den Strukturen des BDKJ
Antragstext
Von Zeile 1 bis 1 einfügen:
Die Mitgliedschaft in der AfD oder die aktive Unterstützung ihrer Ideologie wird als unvereinbar mit den Grundwerten des BDKJ bewertet, wie mit dem Beschluss „Aus christlicher Überzeugung für Demokratie! Wir zeigen klare Kante gegen die extreme Rechte und rechten Populismus“.
Von Zeile 14 bis 17 löschen:
AfD und gegen Rechtsextremismus eine konkrete, verbindliche Umsetzung. Ziel ist es, alle Gliederungen des BDKJ in die Lage zu versetzen, angemessen, rechtssicher und klar mit AfD-Mitgliedschaften oder -Nähe umzugehen, Unsicherheiten zu begegnen und unsere Strukturen zu schützen. Dabei geht es
Von Zeile 20 bis 56:
Einheitliches Vorgehen gegen AfD-Mitgliedschaft und -Nähe:
Der BDKJ entwickelt gemeinsam mit seinen Jugend- und Diözesanverbänden ein bundeseinheitliches Verfahren für den Umgang mit Personen, die Mitglied der AfD oder ihrer Jugendorganisation sind oder sich in Wort und Tat offen mit deren Programmatik identifizieren.
Die Jugendverbände verpflichten sich, flächendeckende Verfahren für den Umgang mit Mitgliedern, die Teil einer rechtsextremen Organisation oder Partei, wie der AfD oder der Jungen Alternativen sind oder sich in Wort und Tat offen mit deren Programmatik identifizieren, aufrecht zu erhalten oder zu entwickeln. Der BDKJ-Bundesverband schafft Austauschräume für die Jugend- und Diözesanverbände, um über Erfahrungen, Umsetzungsmöglichkeiten und Wirksamkeit von Verfahren in Kontakt und Dialog zu bleiben.
Unvereinbarkeit mit BDKJ-Werten:
Die Mitgliedschaft in der AfD oder die aktive Unterstützung ihrer Ideologie wird als unvereinbar mit den Grundwerten des BDKJ bewertet, wie mit dem Beschluss „Aus christlicher Überzeugung für Demokratie! Wir zeigen klare Kante gegen die extreme Rechte und rechten Populismus“. Diese Haltung soll in den Satzungen und Aufnahmekriterien der Jugendverbände berücksichtigt werden.
Der Satzungssausschuss wird beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln, um einen Ausschluss von Mandatsträger*innen in BDKJ-Strukturen mit rechtsextremer Gesinnung zu ermöglichen. Dieses soll der BDKJ-Hauptversammlung bis Mai 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zentrale Anlauf- und Meldestelle beim BDKJ-Bundesverband:
Der BDKJ richtet eine zentrale Anlauf- und Meldestelle ein, an die sich Gliederungen, ehrenamtlich Engagierte und hauptberuflich Tätige vertraulich wenden können, wenn:
konkrete Hinweise auf AfD-Mitgliedschaften oder AfD-nahe Positionierungen vorliegen,
menschenfeindliche oder demokratiefeindliche Aussagen oder Vorfälle beobachtet wurden,
Unterstützungsbedarf im Umgang mit rechtsextremen Haltungen besteht.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, an der BDKJ-Bundesstelle eine Möglichkeit zur Dokumentation von oben genannten Fällen und eine Beratungsmöglichkeit für die BDKJ-Strukturen zu schaffen Ziel ist es, einen Überblick über rechtsextreme Vorfälle in den BDKJ-Strukturen zu erhalten und eine im Rahmen der Möglichkeiten befindliche Unterstützung der BDKJ-Strukturen zu schaffen.
Die Stelle bietet erste Beratung, dokumentiert Vorfälle und vermittelt bei Bedarf an Fachstellen oder berät zur weiteren Vorgehensweise im Verband.
Erarbeitung verbindlicher Handlungsleitlinien:
Unter Federführung des BDKJ-Bundesvorstands werden bis Ende 2025 verbindliche Handlungsleitlinien entwickelt, die u. a. beinhalten:
rechtssichere Ausschluss- und Schutzverfahren,
begleitende Bildungs- und Aufklärungsangebote,
Unterstützungsstrukturen für betroffene Gruppen oder Einzelpersonen.
Der BDKJ-Bundesverband stellt Informationen zusammen, die mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Informationen zu Anlauf- und Meldestellen, an die sich Gliederungen, ehrenamtlich Engagierte und hauptberuflich Tätige vertraulich wenden können, wenn konkrete Hinweise auf AfD-Mitgliedschaften oder AfD-nahe Positionierungen vorliegen.
- Informationen zu den Ausschlussverfahren der Jugendverbände.
- Informationen zu den Ansprechpersonen in den Jugendverbänden.
- Darstellung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht im Einklang mit den Grundwerten des BDKJ, insbesondere unserer Abgrenzung gegenüber rechtsextremen Gedankengut, stehen. Dabei soll auch das kirchliche Arbeitsrecht Beachtung finden.
Verbindliche Umsetzung und Evaluation:
Die Handlungsleitlinien werden für die Jugendverbände des BDKJ zur verbindlichen Umsetzung empfohlen und jährlich auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Stärkung der politischen Bildungsarbeit:
Der BDKJ intensiviert seine Angebote zur politischen Bildung, Demokratieförderung und Prävention gegen Rechtsextremismus – insbesondere auf Orts- und Diözesanebene.
- Der BDKJ intensiviert seine Angebote zur politischen Bildung, Demokratieförderung und Prävention gegen Rechtsextremismus – insbesondere auf Orts- und Diözesanebene.
Von Zeile 1 bis 1 einfügen:
Die Mitgliedschaft in der AfD oder die aktive Unterstützung ihrer Ideologie wird als unvereinbar mit den Grundwerten des BDKJ bewertet, wie mit dem Beschluss „Aus christlicher Überzeugung für Demokratie! Wir zeigen klare Kante gegen die extreme Rechte und rechten Populismus“.
Von Zeile 14 bis 17 löschen:
AfD und gegen Rechtsextremismus eine konkrete, verbindliche Umsetzung. Ziel ist es, alle Gliederungen des BDKJ in die Lage zu versetzen, angemessen, rechtssicher und klar mit AfD-Mitgliedschaften oder -Nähe umzugehen, Unsicherheiten zu begegnen und unsere Strukturen zu schützen. Dabei geht es
Von Zeile 20 bis 56:
Einheitliches Vorgehen gegen AfD-Mitgliedschaft und -Nähe:
Der BDKJ entwickelt gemeinsam mit seinen Jugend- und Diözesanverbänden ein bundeseinheitliches Verfahren für den Umgang mit Personen, die Mitglied der AfD oder ihrer Jugendorganisation sind oder sich in Wort und Tat offen mit deren Programmatik identifizieren.
Die Jugendverbände verpflichten sich, flächendeckende Verfahren für den Umgang mit Mitgliedern, die Teil einer rechtsextremen Organisation oder Partei, wie der AfD oder der Jungen Alternativen sind oder sich in Wort und Tat offen mit deren Programmatik identifizieren, aufrecht zu erhalten oder zu entwickeln. Der BDKJ-Bundesverband schafft Austauschräume für die Jugend- und Diözesanverbände, um über Erfahrungen, Umsetzungsmöglichkeiten und Wirksamkeit von Verfahren in Kontakt und Dialog zu bleiben.
Unvereinbarkeit mit BDKJ-Werten:
Die Mitgliedschaft in der AfD oder die aktive Unterstützung ihrer Ideologie wird als unvereinbar mit den Grundwerten des BDKJ bewertet, wie mit dem Beschluss „Aus christlicher Überzeugung für Demokratie! Wir zeigen klare Kante gegen die extreme Rechte und rechten Populismus“. Diese Haltung soll in den Satzungen und Aufnahmekriterien der Jugendverbände berücksichtigt werden.
Der Satzungssausschuss wird beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln, um einen Ausschluss von Mandatsträger*innen in BDKJ-Strukturen mit rechtsextremer Gesinnung zu ermöglichen. Dieses soll der BDKJ-Hauptversammlung bis Mai 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zentrale Anlauf- und Meldestelle beim BDKJ-Bundesverband:
Der BDKJ richtet eine zentrale Anlauf- und Meldestelle ein, an die sich Gliederungen, ehrenamtlich Engagierte und hauptberuflich Tätige vertraulich wenden können, wenn:konkrete Hinweise auf AfD-Mitgliedschaften oder AfD-nahe Positionierungen vorliegen,
menschenfeindliche oder demokratiefeindliche Aussagen oder Vorfälle beobachtet wurden,
Unterstützungsbedarf im Umgang mit rechtsextremen Haltungen besteht.
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, an der BDKJ-Bundesstelle eine Möglichkeit zur Dokumentation von oben genannten Fällen und eine Beratungsmöglichkeit für die BDKJ-Strukturen zu schaffen Ziel ist es, einen Überblick über rechtsextreme Vorfälle in den BDKJ-Strukturen zu erhalten und eine im Rahmen der Möglichkeiten befindliche Unterstützung der BDKJ-Strukturen zu schaffen.
Die Stelle bietet erste Beratung, dokumentiert Vorfälle und vermittelt bei Bedarf an Fachstellen oder berät zur weiteren Vorgehensweise im Verband.
Erarbeitung verbindlicher Handlungsleitlinien:
Unter Federführung des BDKJ-Bundesvorstands werden bis Ende 2025 verbindliche Handlungsleitlinien entwickelt, die u. a. beinhalten:rechtssichere Ausschluss- und Schutzverfahren,
begleitende Bildungs- und Aufklärungsangebote,
Unterstützungsstrukturen für betroffene Gruppen oder Einzelpersonen.
Der BDKJ-Bundesverband stellt Informationen zusammen, die mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Informationen zu Anlauf- und Meldestellen, an die sich Gliederungen, ehrenamtlich Engagierte und hauptberuflich Tätige vertraulich wenden können, wenn konkrete Hinweise auf AfD-Mitgliedschaften oder AfD-nahe Positionierungen vorliegen.
- Informationen zu den Ausschlussverfahren der Jugendverbände.
- Informationen zu den Ansprechpersonen in den Jugendverbänden.
- Darstellung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht im Einklang mit den Grundwerten des BDKJ, insbesondere unserer Abgrenzung gegenüber rechtsextremen Gedankengut, stehen. Dabei soll auch das kirchliche Arbeitsrecht Beachtung finden.
Verbindliche Umsetzung und Evaluation:
Die Handlungsleitlinien werden für die Jugendverbände des BDKJ zur verbindlichen Umsetzung empfohlen und jährlich auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Stärkung der politischen Bildungsarbeit:
Der BDKJ intensiviert seine Angebote zur politischen Bildung, Demokratieförderung und Prävention gegen Rechtsextremismus – insbesondere auf Orts- und Diözesanebene.
- Der BDKJ intensiviert seine Angebote zur politischen Bildung, Demokratieförderung und Prävention gegen Rechtsextremismus – insbesondere auf Orts- und Diözesanebene.
Kommentare